Safe Harbor Urteil des Europäischen Gerichtshofs – NetApp Legal Kommentar

München, Frankfurt, Starnberg, 15. Okt. 2015 – Der Anbieter unterstützt Kunden dabei, die rechtlichen Auswirkungen des Urteils besser zu verstehen...

Zum Hintergrund: Sheila FitzPatrick und Dierk Schindler von NetApp kommentieren die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den nachfolgenden Statements. NetApp will damit seinen Kunden helfen, die rechtlichen Auswirkungen zu verstehen und die passende technologische Infrastruktur zu betreiben, um weiterhin die in der EU sowie die weltweit gültigen Datenschutzrichtlinien zu unterstützen. Weiterhin finden Sie zum Thema unten noch einen Kommentar (2) der Nationalen Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS).

Statements (Originaltext) von NetApp zum Safe Harbor Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Sheila FitzPatrick, Worldwide Data Governance & Privacy Counsel/Chief Privacy Officer, NetApp:

„Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 die Safe Harbor-Vereinbarung zwischen den USA und Europa für ungültig erklärt. Dieser Beschluss läutet einen Paradigmenwechsel ein und hat auf beiden Seiten des Atlantiks hohe Wellen geschlagen - insbesondere bei US-amerikanischen Unternehmen, die Safe Harbor bisher als einzigen Compliance-Mechanismus einsetzten. Die EU und - noch viel wichtiger - einige Mitgliedsstaaten üben bereits seit einigen Jahren Kritik an der Safe Harbor-Vereinbarung, doch viele Unternehmen haben bisher auf das Fortbestehen dieser unaufwändigen Lösung vertraut.

  • Der Ursprung des Problems liegt in der grundlegenden Diskrepanz zwischen den Datenschutzerwartungen der EU und der Perspektive der USA in Bezug auf das Zusammenwachsen des globalen Marktes - ungeachtet der möglichen negativen Auswirkungen auf das Grundrecht eines jeden Bürgers auf den Schutz seiner persönlichen Daten. Dieser grundverschiedene Ansatz ist nicht einfach zu überbrücken. Es gibt jedoch bewährte und realisierbare Lösungen für Unternehmen, die in beiden Rechtsräumen tätig sind, um die nötigen Standards zu erreichen. Dies wurde nun durch den EuGH unterstrichen.

Das Urteil zeigt zudem, dass das rechtliche Umfeld einem steten Wandel unterworfen ist und wie wichtig es ist, die jeweiligen Auswirkungen zu verstehen. Technologieanbieter können nun beweisen, dass sie den aktuellen Bedarf von Unternehmen verstehen, durch die jederzeit rechtskonforme Speicherung und Verarbeitung von Daten zu verhindern, dass sie juristisch belangt werden. Technologieanbieter müssen die Rolle des vielzitierten "Trusted Advisors" einnehmen. Dies erschöpft sich nicht nur in der Bereitstellung von Hardware und Software, sondern basiert auf dem Verständnis, dass effektiver Datenschutz deutlich über die reine Datensicherheit hinausgeht.

Dr. Dierk Schindler, Head of Legal Field Services EMEA, NetApp:

Die neue Rechtslage ist für Unternehmen ein deutliches Signal: Sie müssen gewährleisten und nachweisen, dass sie die richtigen technischen und rechtlichen Grundlagen für den Datenschutz vorhalten. Sie müssen ihre spezifische Situation analysieren, die richtigen Maßnahmen ableiten und effektiv umsetzen, um den spezifischen Datenschutzgesetzen der Länder, in denen sie tätig sind, zu entsprechen. Der Datenschutz muss auf der Agenda der Unternehmen nun ganz nach oben rücken, d.h. er muss als roter Faden in der Marktstrategie verankert sein. Nach der heutigen Entscheidung werden Mitarbeiter, Kunden und Partner noch genauer darauf achten, ob die Unternehmen, mit denen sie zusammenarbeiten, persönliche Daten effektiv schützen und das Grundrecht eines jeden Einzelnen auf Datenschutz respektieren bzw. als genauso wichtig erachten, wie etwa die Innovationen bezüglich ihrer Produkte und Services.

  • Mit dem Urteil unterstreicht der EuGH zudem, dass effektive Datenschutzprogramme und Datenmanagementpraktiken für alle Unternehmen, die sich mit persönliche Daten beschäftigen, schlichtweg Pflicht ist. Egal, ob diese Daten im firmeneigenen Rechenzentrum oder bei einem externen Cloud-Anbieter gespeichert werden, Unternehmen müssen ihren Kunden, Partnern und Mitarbeitern garantieren können, dass alle Daten gesetzeskonform gesammelt, verarbeitet, gespeichert, übertragen und gesichert werden. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Informationen nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen genutzt werden.

Kommerzieller Erfolg hängt zu einem hohen Maß auch vom Vertrauen der Kunden und der Endverbraucher ab. Datenschutzverletzungen oder der unautorisierte Zugriff auf persönliche Daten können Unternehmen innerhalb weniger Minuten an den Pranger und damit womöglich an den Rand des Ruins bringen. Gleichzeitig gilt umgekehrt: Wer Datenschutz richtig ausübt und dies mit seinen Lösungen seinen Partnern und Kunden ermöglicht, hat eindeutig die Möglichkeit, sich vom Mitbewerber abzuheben.“


(2) Weitere Stellungnahme zum Urteil: NIFIS begrüßt EuGH-Entscheidung zum Datenschutz... Viele Firmen müssen ihre IT-Verträge auf eine neue Basis stellen.

Frankfurt/M., 7. Okt. 2015 - Die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der dem Votum des Generalanwalts folgend das Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU für unwirksam erklärt hat. „Spätestens mit der Veröffentlichung der Praxis der US-Geheimdienste durch Edward Snowden wurde deutlich, dass in den USA kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau gewährleistet ist“, erklärt RA Dr. Thomas Lapp, Vorsitzender der NIFIS. „Schon damals haben deutsche Datenschutzbehörden erhebliche Bedenken geäußert. Allerdings war es zweifelhaft, ob die nationalen Datenschutzbehörden berechtigt sind, die Entscheidung der EU-Kommission eigenständig zu prüfen. Mit dem jetzigen Urteil ist endlich Klarheit eingetreten.“


Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unseren Beitrag vom 6. Okt. 2015 mit dem Titel „EuGH erklärt personenbezogene Datenübermittlung in die USA für rechtswidrig... Hintergrundinformationen und mögliche Konsequenzen.“