Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschleunigt Email-Archivierung

Starnberg, 06. Juli 2011 - Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG 2011) soll durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) ab dem 1. Juli 2011 die bislang sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduzieren…

Zum Hintergrund: Mit dem Steuervereinfachungsgesetz wird die Übermittlung von digital erstellten Rechnungen deutlich vereinfacht. Per Email verschickte Rechnungen sind nun auch dann für den Vorsteuerabzug relevant, wenn sie –abweichend von den bisherigen Vorgaben keine elektronische Signatur tragen bzw. das EDI-Verfahren nicht angewendet wurde. Zwar ist das Gesetz noch nicht endgültig verabschiedet und soll offiziell zum Jahresbeginn 2012 in Kraft treten; nach Angaben der Behörden finden die Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) aber ab dem 1. Juli 2011 bereits Anwendung. Jeder Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne – unabhängig von der Größe des Unternehmens - kann Rechnungen elektronisch übermitteln, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt. Jeder (Unternehmer oder Privatperson) kann Empfänger einer elektronischen Rechnung sein. Alle weiteren Informationen zum Gesetz und dessen Anwendung finden Sie in dem nachfolgenden Link des BMF:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Wirtschaft__und__

Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Umsatzsteuer/003.html

Wo liegen die Schwierigkeiten? Für Unternehmen, die einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Rechnungen unterliegen, schreibt das Gesetz vor, diese zwingend elektronisch und unveränderbar für die Dauer von 10 Jahren aufzubewahren. Eine Aufbewahrung einer per E-Mail erhaltenen Rechnung als Papierausdruck ist nach aktuellem Stand nicht zulässig. Damit steigt die Notwendigkeit von Unternehmen - falls nicht bereits erfolgt - E-Mails in ein übergreifendes Archivierungskonzept mit einzubeziehen. Andererseits nehmen die Verbreitungswege für kaufmännisch oder steuerlich relevante Information immer mehr zu… Informationen finden sich verteilt in E-Mails, in File-Systemen, SharePoint-Dateien oder in SAP. Die langfristige Aufbewahrung von E–Mails innerhalb gängiger Mailsysteme ist daher weder technisch oder wirtschaftlich sinnvoll noch revisionssicher.

Für Wolfgang Munz, Geschäftsführer des deutschen Storage- und Informations-Management - Spezialisten "dataglobal" bringt die Gesetzesänderung aber nur dann Vorteile, wenn das Archivierungskonzept stimmt. Zitat: "…der Abschied von der Verpflichtung, elektronisch übermittelte Rechnungen zu signieren, war längst überfällig. In der Praxis stellte die Signatur einen erheblichen Hemmschuh für die elektronische Übermittlung von Rechnungen dar. Die Menge an per E-Mail zugestellten Rechnungen wird stark steigen, weil der elektronische Versand nicht nur billiger sondern auch schneller ist".