EU-US Privacy Shield und die Rechtsunsicherheit beim Thema Sourcing

Frankfurt/M., Starnberg, 1. März 2016 - Hostinganbieter LeaseWeb setzt auf Rechtssicherheit durch die Datenspeicherung auf deutschen und europäischen Servern…

Zum Hintergrund: Die anstehende Einigung zwischen der EU und den USA über neue Regeln zum Datenaustausch missachtet in weiten Teilen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober letzten Jahres, wonach die bisherigen Regeln zum transatlantischen Datenaustausch (Safe Harbor) ungültig sind, so jedenfalls urteilt die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit, NIFIS. „Damit schafft der neue EU-US Privacy Shield leider nicht die erhoffte Rechtssicherheit für die deutsche Wirtschaft bei der Auslagerung von Daten in die USA“, kommentiert Benjamin Schönfeld, Geschäftsführer der LeaseWeb GmbH. LeaseWeb (1) stuft sich selbst mit über 65.000 physischen Servern und mehr als 17.500 Firmenkunden als eines der größten Hosting-Netzwerke weltweit ein.

An europäische und speziell deutsche Unternehmen wendet sich IaaS-Provider LeaseWeb nun mit einem Hosting-Angebot, bei dem die Daten garantiert auf europäischen und auf Wunsch ausdrücklich nur auf deutschen Servern gehalten werden. Dadurch soll die Rechtsunsicherheit durch den Wegfall von „Safe Harbor“ und die Rechtsmängel des „EU-US Privacy Shield“ behoben werden, weil eine Übertragung der Daten in die USA unter allen Umständen ausgeschlossen ist. Solange Unternehmen darauf vertrauen können, dass ihre Firmendaten im EU-Rechtsraum verbleiben, unterliegen diese den strengen Datenschutzregelungen der Europäischen Union.

Grünes Licht für die weitere Überwachung

Wie rechtlich unsicher der Datenschutzschirm zwischen der EU und den USA ist, verdeutlicht hierzu der Vorsitzende der Nationalen Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit, RA Dr. Thomas Lapp: „Beim so genannten EU-US Privacy Shield handelt es sich in keinster Weise um einen Schutzschild für die Privatsphäre, sondern er gibt den US-Behörden ganz im Gegenteil ausdrücklich grünes Licht für die weitere Überwachung mit der einzigen Auflage der gegenseitigen Überwachung von US-Behörden untereinander. Es bleibt weiterhin völlig im Dunkeln, in welchem Umfang die US-Geheimdienste auf Daten von europäischen Unternehmen zugegriffen haben und weiterhin zugreifen. Die Aussage, der vorgesehene Ombudsmann sei unabhängig von den Geheimdiensten, schafft keinerlei Klarheit über die Machtbefugnisse dieser Position.“ (Quelle > NIFIS Weblink) Um aus dieser Datenschutzbredouille zu kommen, müssen sich betroffene deutsche Firmen auf die Suche nach einem neuen Hosting-Anbieter machen.

Betroffene Firmen stehen vor Riesenproblem

„Gemäß dem letztjährigen EuGH-Urteil und den akuellen EU-US Privacy-Shield-Diskussionen ist weiterhin davon auszugehen, dass personenbezogene Daten nicht mehr über den großen Teich übermittelt und dort gespeichert werden dürfen. Davon sind zahllose deutsche Firmen betroffen, die bisher im Rahmen von IT-Outsourcing oder durch die Nutzung von US-amerikanischen Cloud-Anbietern ihre Daten in den USA lagern“, betont LeaseWeb-Geschäftsführer Benjamin Schönfeld. Viele Firmen hätten die letzten Monate abgewartet, weil sie auf eine rechtssichere Lösung vor Februar dieses Jahres, wie von der EU-Kommission in Aussicht gestellt, gehofft hatten. Nun stehen diese Unternehmen vor einem Riesenproblem: Wohin mit den Daten...?