Die Datenschutz-Grundverordnung der EU ist in Kraft getreten

München, Starnberg, 25. Mai 2016 - Ein Kommentar von Intralinks zu den Auswirkungen und möglichen Risiken für Unternehmen in Europa...

Zum Hintergrund: die Datenschutz-Grundverordnung der EU tritt nach über vier Jahren intensiver Verhandlungen und Diskussionen in Kraft. In Europa tätige Unternehmen haben nun zwei Jahre Zeit, sich den neuen Regelungen anzupassen und diese einzuhalten. Was dies genau für Unternehmen bedeutet und welche Auswirkungen ein womöglich anstehender Brexit auf die Datenschutz-Grundverordnung haben könnte, erklärt Deema Freij, Global Privacy Officer bei Intralinks:

  • „Binnen zweier Jahre müssen in Europa tätige Unternehmen die Art und Weise, wie sie ihre Daten speichern und teilen, genau unter die Lupe nehmen und grundlegend überarbeiten. Andernfalls riskieren sie, gegen die neuen Regelungen zu verstoßen. Einer Umfrage zufolge, die wir in Zusammenarbeit mit Ovum durchgeführt haben, veranlasst die Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) zwei Drittel der globalen Unternehmen dazu, ihre Geschäftsstrategie für Europa zu überdenken. Zugleich rechnet über die Hälfte der deutschen Unternehmen (53 Prozent) mit einer Bestrafung aufgrund von Verstößen gegen die Regularien.

  • Das anstehende Referendum über die EU-Mitgliedschaft Großbritanniens sorgt für zusätzliche Verunsicherung. Sollte Großbritannien die EU verlassen, wäre es für einige Zeit völlig unklar, wie fortan mit der Übertragung von Daten umgegangen werden muss. Besonders problematisch wäre es dann, wenn ein deutsches Unternehmen Daten nach Großbritannien schickt oder von dort empfängt. Richtlinien für die Praxis wären zu Beginn noch nicht verfügbar. In der Übergangszeit könnten zahlreiche Unternehmen unwissentlich gegen Gesetze verstoßen - juristische Unklarheiten und das Risiko technischer Datenschutzverstöße würden zunehmen. Auf die europäische Wirtschaft könnte all das massive Auswirkungen haben.“ - Deema Freij, Global Privacy Officer, Intralinks