„EU-Recht auf Vergessen“: Jedes zweite deutsche Unternehmen ist schlecht vorbereitet

Neu-Isenburg, Starnberg, 21. Sept. 2016 - Viele Firmen ohne Strategie für die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO); hohe Risiken können entstehen…

Zum Hintergrund: Spezialist Compuware hat eine aktuelle Studie (1) veröffentlicht, nach der viele deutsche, europäische und US-amerikanische Unternehmen schlecht auf die neuen EU-Datenschutzregeln (EU-DSGVO oder EU General Data Protection Regulation, GDPR) vorbereitet sind. Viele Unternehmen haben danach Schwierigkeiten, die EU-DSGVO einzuhalten. Dies liegt sowohl an verschiedenen Ursachen wie IT-Komplexität, Agile und DevOps-basierende Konzepte zur Bereitstellung neuer Anwendungen, als auch einer raschen Zunahmen von Datenmengen und IT-Outsourcing-Projekten. Fast drei Viertel (73%) der deutschen Unternehmen und 63 Prozent weltweit geben danach an, dass die Datenkomplexität, eines der größten Hindernisse für die Compliance darstellt. 41 Prozent der deutschen und 53 Prozent der weltweiten Unternehmen berichten, dass das Einholen der Zustimmung der Kunden für die Nutzung ihrer Daten eine erhebliche Hürde bildet. Falls sie diese rechtlichen Vorgaben nicht einhalten, gehen sie aber ein großes Risiko ein.

Hier in Kürze die wichtigsten Studienergebnisse:

  • 72 Prozent der Unternehmen in Deutschland und 55 Prozent der Unternehmen in Europa sind gut über DSGVO und dessen Auswirkungen auf den Umgang mit Kundendaten informiert.
  • Trotz der rechtlichen Risiken besitzen 68 Prozent der Unternehmen keinen umfassenden Plan zur Umsetzung von EU-DSGVO, in Deutschland sind es 53 Prozent.
  • Mehr als die Hälfte der US-Unternehmen (52%) nutzt europäische Kundendaten, so dass sie die neuen Regeln einhalten müssen.
  • Nur 43 Prozent der US-Unternehmen fühlen sich gut über EU-DSGVO und seine Auswirkungen informiert.

Das „Recht auf Vergessen" ist kaum kontrollierbar:  Gemäß der Studie kämpfen Unternehmen auch mit der Kontrolle ihrer Daten. Dies erschwert die Einhaltung des „Rechts auf Vergessen“ gemäß EU-DSGVO. Demnach:

  • Sagen 76 Prozent der deutschen und 68 Prozent der weltweiten Unternehmen, dass die Komplexität moderner IT-Services dazu führt, dass sie nicht immer wissen, wo sich ihre Kundendaten genau befinden.
  • Gibt mehr als die Hälfte der Unternehmen in Deutschland (56%) und weltweit (53%) an, dass dies insbesondere für Testdaten gilt.
  • Können in Deutschland immerhin 69 Prozent der CIOs schnell sämtliche Daten über eine bestimmte Person lokalisieren, sind es weltweit nur 51 Prozent.
  • Glauben die meisten Teilnehmer, dass die Nutzung von Outsourcing-Unternehmen (Deutschland: 92%, weltweit: 81%) und mobilen Technologien (Deutschland: 69%, weltweit: 63%) es erschwert, den Ort der Kundendaten nachzuverfolgen.
  • Benötigen 36 Prozent der deutschen und 45 Prozent der weltweiten Unternehmen viel Zeit und erhebliche Ressourcen, um jemandem alle seine persönlichen Daten zu zeigen, die in den Systemen gespeichert sind.
  • Wären 69 Prozent der deutschen und nur 52 Prozent der weltweiten Unternehmen in der Lage, alle diese Daten effizient zu löschen, falls die Person dies gemäß dem „EU-Recht auf Vergessen“ wünscht.

Umgang mit Testdaten prüfen

Die Studie hat zudem ermittelt, dass die überwiegende Mehrheit der Unternehmen in Deutschland (91%) und weltweit (86%) echte Kundendaten zum Testen von Anwendungen während der Softwareentwicklung einsetzt. Doch nur einer von fünf Befragten holt dafür das Einverständnis seiner Kunden ein. Damit missachten die meisten Teilnehmer die Datenschutzregeln gemäß EU-DSGVO. 31 Prozent der deutschen und 43 Prozent der weltweiten Unternehmen, die Anwendungen mit realen Daten testen, riskieren den Datenschutz der Kunden sogar noch stärker, da sie die Daten vor der Nutzung nicht anonymisieren.


Zitat: „Um die EU-DSGVO einzuhalten, müssen Unternehmen strenger kontrollieren, wo sich ihre Kundendaten befinden“, sagt Dr. Elizabeth Maxwell, Technical Director EMEA bei Compuware. „Wenn sie nicht auf all ihren Systemen den jeweiligen Speicherort jeder Kopie von Kundendaten fest im Griff haben, können Unternehmen unzählige Stunden dabei verlieren, manuell nach den entsprechenden Daten zu suchen, falls jemand sein Recht auf Vergessen einfordert. Auch finden sie dann möglicherweise nicht jede Kopie und riskieren eine Missachtung der Vorschriften.“ Und weiter: „Die Verwendung von Kundendaten für Anwendungstests ist eine Standard-Praxis. Es gibt aber keinen Grund dafür, diese nicht zu anonymisieren“, so Dr. Elizabeth Maxwell weiter. „Wer die Daten nicht vorher verfremdet, muss mit einer empfindlichen Strafe durch die EU-Regulierungsbehörden rechnen. Die Anonymisierung von Testdaten verbessert nicht nur den Datenschutz, sondern vermeidet auch die Einholung der ausdrücklichen Zustimmung der Kunden dafür. Genau dies sehen allerdings 41 Prozent der deutschen und 53 Prozent der weltweiten CIOs als eine der größten Hürden für die EU-DSGVO Compliance.“

White Paper zur Studie: Detailinformationen zur Studie finden unter diesem Compuware Link (Hinweis: vorherige Registrierung notwendig) > White Paper „Bereit für die EU-DSGVO? Eine Studie zum Vorbereitungsstand von Unternehmen auf die neuen EU-Richtlinien zum Schutz personenbezogener Daten.“


(1) Quelle:

  • Im Auftrag von Compuware wurde die Studie vom unabhängigen Marktforschungsunternehmen Vanson Bourne durchgeführt. Es befragte 400 CIOs von großen Unternehmen aus Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien und den USA die einen Querschnitt vertikaler Märkte repräsentierten.
  • Die vollständige Infografik (PDF) des Compuware-Reports steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.